Ihr Zugang zu den bekanntesten Preisvergleich-Portalen für Flüge, Billigflüge und Airlines

Das Internet bietet eine riesige Auswahl an Angeboten für Flüge. Durch die Suche bei einer Flugvergleichsseite können Sie bei einer großen Auswahl an Billigfliegern, Linien- und Charterfluggesellschaften, Online-Reisebüros und Flug-Suchmaschinen schnell das richtige Angebot finden. Haben Sie sich für einen Flug entschieden, werden Sie direkt zum Anbieter weitergeleitet, wo Sie Ihren Flug online buchen können.
                                                                                                                                                                                                                                                                                              

Tipps - was Sie beachten sollten
  • Flüge früh buchen. In der Regel trifft die Aussage zu: Je früher Sie buchen, umso günstiger ist der Flug, auch wenn oftmals in der Werbung von sehr günstigen Last-Minute-Flügen die Rede ist. Die Kontingente sind meist sehr begrenzt und schnell vergriffen.
  • Außerhalb der Hauptreisezeiten fliegen. Wenn Sie besonders frühe oder späte Flüge buchen, also zum Beispiel den ersten Flug bei Ihrer Hinreise und den letzten Flug bei der Abreise nehmen, bekommen Sie günstigere Preise und können außerdem Ihre Aufenthaltszeit maximieren.
  • Zwei Einfachflüge buchen statt Hin- und Rückflug. Lassen Sie sich bei der Suche auch den Preis von zwei Einfachflügen anzeigen – in einigen Fällen ist dies günstiger als ein Hin- und Rückflug.
  • Indirekte Flüge buchen. Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel an einem Flughafen einen Zwischenstopp einlegen und umsteigen, brauchen Sie zwar etwas länger, können unter Umständen jedoch viel Geld sparen. Achten Sie in solchen Fällen aber darauf, genügend Umsteigezeit zwischen den Flügen einzuplanen, da Sie zweimal einchecken und den Sicherheitscheck passieren müssen.
  • Online einchecken. Der Check-in im Internet spart Zeit und Geld, da die Ausstellung einer Bordkarte am Flughafen bis zu 40 Euro kosten kann (Ryanair hat seine Check-In-Schalter am Flughafen abgeschafft. Passagiere müssen online einchecken. Das kostet auf der Homepage der Airline pro Strecke 5 Euro).
  • Versteckte Kosten berücksichtigen. Informieren Sie sich vor der Buchung über die Freigepäckgrenzen der Fluggesellschaften. Bei Ryanair kostet bereits das erste Gepäckstück, während sich das erlaubte Maximalgewicht des Freigepäckstücks bei anderen Fluggesellschaften teilweise teilweise stark unterscheidet. Übergepäck kann außerdem sehr teuer werden (bis zu 20 Euro/kg). Dasselbe gilt für Umbuchungs-und Stornierungsgebühren, die unter Umständen höher ausfallen können als der ursprüngliche Preis für das Flugticket.
  • Zusätzliche Reisekosten abwägen. Viele Billigfluglinien fliegen regionale Flughäfen an, die etwas außerhalb von Städten und Ballungszentren liegen. Beachten Sie, dass so ggf. zusätzliche Reisekosten (zum Beispiel für den Bustransfer oder einen Mietwagen) anfallen.

Flug verspätet, gestrichen, verpasst? - So holen Sie Ihr Geld zurück

Als Fluggast stehen Ihnen – je nach Länge der Strecke und Art des Ausfalls – Ausgleichszahlungen zu, wenn sich die Fluggesellschaft nicht an die zugesagte Leistung hält.

Nichtbeförderung
Eine Nichtbeförderung seitens der Fluggesellschaft liegt vor, wenn der Flug überbucht wurde und der Passagier nicht mitfliegen kann oder der Flug gestrichen wurde. Der Kunde erhält den kompletten Flugpreis zurück. Bietet die Fluggesellschaft einen Ersatzflug an, kann der Kunde entscheiden, ob er diesen nutzen oder das Geld erstattet haben bekommen möchte. Als nicht beförderte Person (ganz gleich, ob ein Ersatzflug in Anspruch genommen wurde oder nicht) erhalten Sie darüber hinaus Ausgleichszahlungen, deren Höhe nach der Entfernung bemessen wird:
- für Kurzstrecken bis 1500 Kilometer = 250 Euro
- für Mittelstrecken bis 3500 Kilometer = 400 Euro
- für Langstrecken ab 3500 Kilometer = 600 Euro
Sie müssen Ihre Ansprüche gegenüber der jeweiligen Fluggesellschaft geltend machen, um die Ausgleichzahlungen zu erhalten.
Wichtig: Wenn Ihr Flug ausgefallen oder überbucht ist und Sie nicht in die Maschine kommen, lassen Sie sich am Schalter der Fluggesellschaft einen schriftlichen Nachweis ausstellen. Heben Sie auch die Bordkarte mit einer geänderten Flugnummer auf. Als ein weiterer Nachweis kann der Gepäckschein beim erneuten Einchecken dienen. Grundsätzlich sollten Sie alle Papiere aufheben, die als Beleg für den annullierten Flug dienen können.

Flugverspätung
Als Passagier haben Sie ein Recht auf Entschädigung, wenn das Flugziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreicht wird. Die Fluggastrechtsverordnung sieht bei mehrstündigen Verspätungen außerdem vor, dass die Fluggesellschaften für Essen und Getränke sowie bei Bedarf für die kostenlose Unterbringung im Hotel und den Transfer dorthin sorgen müssen. Eine zusätzliche Erstattung des Flugpreises ist nicht möglich. Wenn die Verspätung auf Umstände zurückgeht, die von Fluggesellschaften nicht zu beherrschen sind, kann der Passagier jedoch keine Entschädigung verlangen. Dazu zählen beispielsweise Unwetter, Terroranschläge und wilde Streiks. Ebenfalls keine Entschädigung muss die Fluggesellschaft zahlen, wenn sie mindestens zwei Wochen im Voraus eine Flugumbuchung oder einen Flugausfall bekannt gibt.
Wichtig: Lassen Sie sich am Schalter der Fluggesellschaft unbedingt die Verspätung bescheinigen! Grundsätzlich sollten Sie bei Verspätungen alle Unterlagen aufheben, die als Beleg für den verspäteten Flug dienen können.

Beschädigung oder Verlust des Gepäcks
Um den Verlust Ihrer Entschädigungsansprüche zu vermeiden, sollten Sie den Schadensfall (Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Gepäcks) unverzüglich in nachvollziehbarer Weise schriftlich Ihrer Fluggesellschaft gegenüber anzeigen. Für einen Gepäckverlust haftet die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter. Die Schadenshöhe ist auf ca. 1200 Euro begrenzt, und die einzelnen Schadenspositionen müssen ggf. nachgewiesen werden.

Verpasste oder nicht angetretene Flüge
Hier gehen Sie als Fluggast nicht zwangsläufig leer aus. Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Erstattung der nicht angefallenen personenbezogenen Steuern, Gebühren und ersparten Aufwendungen aus Vorauszahlungen an die Fluggesellschaften. Ohne schriftliche Forderung an die Fluggesellschaft sehen Sie in der Praxis jedoch kein Geld. Zudem verlangen die Fluggesellschaften in der Regel eine Rückerstattungsgebühr. Diese liegt oft zwischen 15 und 30 Euro. Da kann es auch vorkommen, dass die Fluggesellschaft die Rückerstattung mit dem Hinweis verweigert, dass die Rückerstattung niedriger als die Gebühr ausfallen würde.

Entschädigungszahlungen
Grundsätzlich ist eine Entschädigungsforderung immer an die Airline zu richten. Das Reisebüro, der Flugvermittler oder – bei Pauschalreisen – der Reiseveranstalter ist nicht für die Entschädigung verantwortlich und kann auch nicht als Vermittler in Ihrem Auftrag eine Entschädigung einfordern. Stellen Sie Ihre Forderungen immer schriftlich direkt an die Fluggesellschaft. Wenden Sie sich bei Problemen gegebenenfalls an die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.

Um die aktuellen Ankunftszeiten und Abflugzeiten jedes größeren Flughafens weltweit zu finden, ist für Urlauber, Geschäftsreisende, Vielflieger und Abholer von Flugreisenden die Internetseite www.flugplandaten.de ein echter Tipp, um stets aktuell informiert zu sein.